Entwertung von Postwertzeichen zu
Sammelzwecken
Neuauflage der AGB St PWz zum 01.07.2008
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post PHILATELIE
für das Stempeln von Postwertzeichen zu Sammelzwecken (AGB St PWz)"
Stand 01.01.2007 verlieren mit Ablauf des 30.06.2008 ihre Gültigkeit.
An Ihre Stellen treten die gleichnamigen, hiernach abgedruckten
Geschäftsbedingungen mit dem Stand 01.07.2008.
Abgesehen von redaktionellen Anpassungen beziehen sich die Änderungen auf
- die Zulassung von
Einschreiblabels mit Werteindrucken als Zusatzfrankatur bei echt laufenden
Sendungen (Abschnitt 2, Absatz 3, Ziff 3.3)
- die ergänzende und
ausdrückliche Erläuterungen zur nicht erfolgenden Stempelungen von
bebilderten, den Postwertzeichen ähnlichen Frankierungsalternativen
(Abschnitt 1, Absatz 2)
- berücksichtigungsfähige
Einschreib-Einlieferungsbelege (Abschnitt 3, Absatz 4)
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